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Digitaler Nachlass

Autorenbild: Grafikstudio Zwölf
Grafikstudio Zwölf
vor 7 Minuten
3 Min. Lesezeit

Was passiert mit Social Media und Online-Konten nach dem Tod?


Unser Leben hinterlässt heute nicht nur persönliche Erinnerungen, sondern auch digitale Spuren. Fotos liegen in der Cloud, Verträge werden online abgeschlossen, Nachrichten über Messenger verschickt und Erinnerungen in sozialen Netzwerken geteilt. Nach einem Todesfall stellt sich deshalb zunehmend die Frage: Was geschieht mit diesen Konten, Daten und digitalen Verträgen?

Der sogenannte digitale Nachlass wird für Angehörige immer wichtiger. Eine frühzeitige Regelung schafft Klarheit und kann im Ernstfall viel organisatorischen Aufwand vermeiden.


Kurz erklärt

Zum digitalen Nachlass gehören Online-Konten, digitale Verträge, Daten, Dateien und Zugänge, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt.


Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass zählen praktisch alle digitalen Konten und Vertragsbeziehungen eines Verstorbenen. Dazu gehören zum Beispiel:


  • E-Mail-Konten

  • Facebook, Instagram, LinkedIn und weitere soziale Netzwerke

  • Messenger-Dienste und Cloud-Speicher

  • Online-Banking und digitale Zahlungsdienste

  • Streaming-Dienste, Apps und kostenpflichtige Abonnements

  • Online-Shops und Kundenkonten

  • Domains, Webseiten und geschäftliche Zugänge


Benutzerkonten bei Apple, Google, Microsoft und anderen Anbietern

Viele dieser Dienste laufen auch nach einem Todesfall zunächst weiter. Deshalb ist es wichtig, vorhandene Konten zu kennen und bestehende Vertragsbeziehungen zu prüfen.


Was passiert mit Social-Media-Konten?

Wie mit einem Profil nach dem Tod umgegangen werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Manche Plattformen ermöglichen die Löschung eines Kontos, andere bieten einen Gedenkzustand oder vergleichbare Funktionen an.

Für Angehörige kann ein Profil einen hohen emotionalen Wert haben. Fotos, Nachrichten und gemeinsame Erinnerungen werden zu einem digitalen Erinnerungsort. Deshalb sollte möglichst schon zu Lebzeiten festgelegt werden, ob bestimmte Profile erhalten, in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden sollen.

Wichtig: Die konkreten Verfahren und Nachweise unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und können sich ändern.


Digitale Konten können Teil des Nachlasses sein

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof bereits klargestellt, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben übergehen kann. Digitale Inhalte sind damit nicht automatisch von der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge ausgenommen.


In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass jeder Zugang sofort problemlos verfügbar ist. Anbieter verlangen häufig Nachweise, und Sicherheitsmechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung können den Zugriff zusätzlich erschweren.


Zugangsdaten: Vorsorge kann Angehörige entlasten

Eine der größten Schwierigkeiten besteht darin, dass Angehörige häufig gar nicht wissen, welche Accounts vorhanden sind. Ohne Übersicht beginnt eine zeitaufwendige Suche nach E-Mail-Adressen, Verträgen, Abonnements und digitalen Diensten.

Sinnvoll ist deshalb eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über wichtige Konten. Diese sollte sicher vor unbefugtem Zugriff aufbewahrt werden. Zusätzlich kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, sich um den digitalen Nachlass zu kümmern. Soll die Vollmacht auch nach dem Tod gelten, muss sie entsprechend formuliert sein.


Auch laufende Kosten im Blick behalten

Streaming-Abos, Cloud-Speicher, Software-Lizenzen oder Mitgliedschaften können weiterhin Kosten verursachen. Nach einem Todesfall sollten deshalb insbesondere Kontoauszüge, E-Mail-Postfächer und bekannte Vertragsunterlagen geprüft werden.

So lassen sich laufende Verpflichtungen erkennen und - soweit möglich und gewünscht - kündigen oder auf die Erben übertragen.


Digitalen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln

Eine gute Vorsorge muss nicht kompliziert sein. Hilfreich ist eine strukturierte Übersicht mit:


  • wichtigen E-Mail-Adressen und Benutzerkonten

  • Online-Verträgen und Abonnements

  • Cloud-Speichern und digitalen Fotoarchiven

  • sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten

  • Zahlungsdiensten und relevanten Online-Banking-Zugängen

  • einer klar benannten Vertrauensperson

  • Wünsche dazu, welche Konten erhalten oder gelöscht werden sollen


Passwörter und Zugangsdaten sollten dabei nicht offen oder ungeschützt aufbewahrt werden. Entscheidend ist, dass die Vertrauensperson weiß, wo sie im Ernstfall eine sichere und aktuelle Übersicht findet.


Digitale Erinnerungen sind Teil unseres Lebens

Früher lagen Erinnerungen vor allem in Fotoalben, Briefen und persönlichen Gegenständen. Heute befinden sich große Teile davon auf Smartphones, Computern oder in der Cloud.

Der digitale Nachlass ist deshalb nicht nur ein technisches oder rechtliches Thema. Es geht auch um persönliche Erinnerungen, um Privatsphäre und um die Frage, was von einem Menschen bewahrt werden soll.


Unser Rat: Vorsorge schafft Klarheit

Bei einer Bestattungsvorsorge geht es nicht ausschließlich um die Wahl der Bestattungsart oder die Gestaltung einer Trauerfeier. Auch persönliche Unterlagen, Wünsche und der digitale Nachlass können Teil einer umfassenden Vorsorge sein.

Wer rechtzeitig festlegt, was mit seinen digitalen Konten und Daten geschehen soll, nimmt seinen Angehörigen später Entscheidungen


Bestattungen Frank

Wir begleiten Menschen nicht nur im unmittelbaren Trauerfall, sondern auch bei Fragen rund um Vorsorge, Abschied und Organisation. Eine gute Vorsorge bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und den Menschen, die uns wichtig sind, später Entscheidungen zu erleichtern.


Hinweis & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen zum Erbe, zu Vollmachten oder zu besonderen digitalen Vermögenswerten empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Notarin bzw. einen Notar.

Für die redaktionelle Prüfung herangezogen: Verbraucherzentrale, Informationen zur digitalen Vorsorge und zum digitalen Nachlass (Stand 2025/2026); Bundesgerichtshof, Rechtsprechung zum digitalen Nachlass und zur Vererblichkeit von Social-Media-Konten.


B. Mattes

Inhaber Bestattungen Frank

 
 
 

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